Opaskirjasto

Umgang mit unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gegen Belästigung und unangemessene Behandlung vorzugehen, sobald er davon erfährt. Oft erfährt die Führungskraft als Erste davon, und schnelles, unparteiisches Handeln schützt alle Beteiligten.

Sie brauchen

Schritte

  1. Meldung ernst nehmen

    Danken Sie der meldenden Person und halten Sie fest, was passiert ist, wann und wer dabei war. Spielen Sie nichts herunter und ziehen Sie noch keine Schlüsse.

  2. Unverzüglich handeln

  3. Richtlinie prüfen und Unterstützung holen

  4. Alle Beteiligten anhören

  5. Lage beurteilen

  6. Maßnahmen beschließen

  7. Dokumentieren und aufbewahren

  8. Lage beobachten

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