Kindesunterhalt vereinbaren
Ein Kind hat auch nach einer Trennung Anspruch auf ausreichenden Unterhalt von beiden Eltern. Der Unterhalt wird meist beim Kinderschutzbeauftragten (lastenvalvoja) des Wohlfahrtsbezirks vereinbart, dann ist die Vereinbarung vollstreckbar. Dieser Leitfaden behandelt Berechnung, Vereinbarung und den Unterhaltsvorschuss (elatustuki) von Kela.
Sie brauchen
- Einkommensangaben beider Eltern
- Die Kosten des Kindes und die Wohnregelung
- Die Berechnungsrichtlinie des finnischen Justizministeriums für den Unterhalt
- Kontaktdaten des Kinderschutzbeauftragten des Wohlfahrtsbezirks
Schritte
Zuerst das Wohnen regeln
Die Höhe des Unterhalts hängt davon ab, bei welchem Elternteil das Kind wohnt und wie viel Zeit es beim anderen verbringt. Vereinbaren Sie zuerst Sorgerecht, Wohnort und Umgang.
Unterhaltsbedarf des Kindes berechnen
Leistungsfähigkeit der Eltern beurteilen
Termin beim Kinderschutzbeauftragten vereinbaren
Einzelheiten der Vereinbarung festhalten
Unterhaltsvorschuss bei Kela beantragen
Vereinbarung bei Bedarf ändern
Zahlungsnachweise aufbewahren
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