Elternschaft in der Beratungsstelle anerkennen
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss der zweite Elternteil des Kindes durch Anerkennung festgestellt werden. Das geht ganz einfach schon während der Schwangerschaft in der Schwangerenberatung, sodass alles gleich nach der Geburt geregelt ist.
Sie brauchen
- Gültiges Ausweisdokument beider Eltern
- Ein gebuchter Termin in der Schwangerenberatung
- Bei Bedarf ein Dolmetscher, wenn es keine gemeinsame Sprache gibt
Schritte
Klären Sie, ob eine Anerkennung nötig ist
Ist die Gebärende mit einem Mann verheiratet, ist der Ehemann gesetzlich automatisch der Vater des Kindes. In allen anderen Fällen, auch wenn die Ehepartnerin der Gebärenden eine Frau ist, wird der zweite Elternteil durch Anerkennung festgestellt.
Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin
Nehmen Sie Ihre Ausweise mit
Unterschreiben Sie die Anerkennung
Vereinbaren Sie das Sorgerecht
Warten Sie die Bestätigung ab
Holen Sie es bei Bedarf nach
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