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Elternschaft in der Beratungsstelle anerkennen

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss der zweite Elternteil des Kindes durch Anerkennung festgestellt werden. Das geht ganz einfach schon während der Schwangerschaft in der Schwangerenberatung, sodass alles gleich nach der Geburt geregelt ist.

Sie brauchen

Schritte

  1. Klären Sie, ob eine Anerkennung nötig ist

    Ist die Gebärende mit einem Mann verheiratet, ist der Ehemann gesetzlich automatisch der Vater des Kindes. In allen anderen Fällen, auch wenn die Ehepartnerin der Gebärenden eine Frau ist, wird der zweite Elternteil durch Anerkennung festgestellt.

  2. Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin

  3. Nehmen Sie Ihre Ausweise mit

  4. Unterschreiben Sie die Anerkennung

  5. Vereinbaren Sie das Sorgerecht

  6. Warten Sie die Bestätigung ab

  7. Holen Sie es bei Bedarf nach

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