Arbeitslosenabsicherung für Selbstständige
Die Arbeitslosenkasse für Angestellte sichert Selbstständige nicht ab, sie brauchen eine Mitgliedschaft in einer eigenen Kasse. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Absicherung rechtzeitig aufbauen und wie Sie vorgehen, wenn Ihre Geschäftstätigkeit endet.
Sie brauchen
- Gültige YEL-Versicherung (Rentenversicherung für Selbstständige)
- Angabe Ihres YEL-Arbeitseinkommens
- Mitgliedsantrag der Arbeitslosenkasse für Selbstständige
- Bei Bedarf Nachweise über das Ende der Geschäftstätigkeit
Schritte
Klären, ob Sie als Selbstständiger gelten
Als selbstständig gelten bei der Arbeitslosenabsicherung zum Beispiel Einzelunternehmer, Leichtunternehmer (kevytyrittäjä) und leitende Gesellschafter einer Osakeyhtiö mit ausreichendem Eigentumsanteil. Dann ist eine Kasse für Angestellte nicht die richtige Wahl.
Rechtzeitig der Kasse für Selbstständige beitreten
Das YEL-Arbeitseinkommen prüfen
Die Beschäftigungsvoraussetzung erfüllen
Geschäftstätigkeit oder hauptberufliche Arbeit beenden
Sich arbeitsuchend melden
Einkommensbezogenes Tagegeld bei der Kasse beantragen
Die vollständige Anleitung mit allen Schritten ist für Mitglieder. Testen Sie 7 Tage für 0,99 €.
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