Mangel am Gebrauchtwagen: Reklamation
Ein Gebrauchtwagen kann sich kurz nach dem Kauf als mangelhaft herausstellen. Beim Verbraucherkauf vom Autohändler sind Sie gut geschützt, beim Privatkauf ist der Schutz geringer. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie den Mangel feststellen, richtig reklamieren und wohin Sie sich im Streitfall wenden können.
Sie brauchen
- Kaufvertrag und gegebenenfalls ein Zustandsbericht
- Die Verkaufsanzeige oder ein Screenshot davon
- Ein Kostenvoranschlag oder eine Fehlerdiagnose der Werkstatt
- Fotos und Notizen zum Auftreten des Mangels
Schritte
Art des Kaufs klären
Wenn Sie vom Autohändler gekauft haben, gilt das Verbraucherschutzgesetz. Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen gilt das Kaufgesetz, und die Klausel „wie besehen“ (siinä kunnossa kuin on) begrenzt die Haftung, befreit den Verkäufer aber nicht von verschwiegenen Mängeln.
Mangel dokumentieren
Angaben und Alter vergleichen
Bald und schriftlich reklamieren
Klare Forderung stellen
Dem Verkäufer eine Chance geben
Verbraucherberatung kontaktieren
Streit beim Privatkauf
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