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Mangel am Gebrauchtwagen: Reklamation

Ein Gebrauchtwagen kann sich kurz nach dem Kauf als mangelhaft herausstellen. Beim Verbraucherkauf vom Autohändler sind Sie gut geschützt, beim Privatkauf ist der Schutz geringer. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie den Mangel feststellen, richtig reklamieren und wohin Sie sich im Streitfall wenden können.

Sie brauchen

Schritte

  1. Art des Kaufs klären

    Wenn Sie vom Autohändler gekauft haben, gilt das Verbraucherschutzgesetz. Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen gilt das Kaufgesetz, und die Klausel „wie besehen“ (siinä kunnossa kuin on) begrenzt die Haftung, befreit den Verkäufer aber nicht von verschwiegenen Mängeln.

  2. Mangel dokumentieren

  3. Angaben und Alter vergleichen

  4. Bald und schriftlich reklamieren

  5. Klare Forderung stellen

  6. Dem Verkäufer eine Chance geben

  7. Verbraucherberatung kontaktieren

  8. Streit beim Privatkauf

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