Light-Unternehmertum von A bis Z
Als Light-Unternehmer (kevytyrittäjä) können Sie Ihr Können verkaufen und Kunden Rechnungen stellen, ohne eine eigene Unternehmenskennnummer (Y-tunnus) zu haben. Ein Rechnungsdienst übernimmt die Rechnungsstellung und zahlt Ihnen einen Lohn aus, von dem die Steuern einbehalten werden.
Sie brauchen
- Online-Banking-Zugangsdaten
- Steuerkarte
- Ein Kunde und ein vereinbarter Auftrag
Schritte
Verstehen, was Light-Unternehmertum ist
Sie arbeiten selbstständig, aber die Rechnungsstellung läuft über einen Rechnungsdienst. Steuerlich gelten Sie als Arbeitnehmer.
Rechnungsdienste vergleichen
Beim Dienst registrieren
Auftrag mit dem Kunden vereinbaren
Über den Dienst abrechnen
Mehrwertsteuer berücksichtigen
Versicherungen prüfen
Einnahmen verfolgen
Die vollständige Anleitung mit allen Schritten ist für Mitglieder. Testen Sie 7 Tage für 0,99 €.
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