Verkauf an Verbraucher in der EU und OSS-Meldung
Wenn der Verkauf an Verbraucher in anderen EU-Ländern wächst, muss die Mehrwertsteuer nach dem Steuersatz des Landes des Käufers gezahlt werden. Mit dem OSS-Sonderverfahren erledigen Sie das zentral von Finnland aus. Dieser Ratgeber erklärt, wann das Verfahren für Sie gilt und wie es funktioniert.
Sie brauchen
- Mehrwertsteuerregistrierung in Finnland
- Umsatzbericht nach Ländern
- Mehrwertsteuersätze der Zielländer
- Zugangsdaten für OmaVero (Online-Dienst der finnischen Steuerverwaltung)
Schritte
Die Art des Verkaufs klären
OSS gilt für den Fernverkauf von Waren an Verbraucher in der EU sowie für Dienstleistungen, deren Leistungsort das Land des Käufers ist, etwa elektronische Dienstleistungen. Verkäufe an Geschäftskunden fallen nicht unter OSS, sondern unter die Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen oder das Reverse-Charge-Verfahren.
Die Fernverkaufsschwelle im Blick behalten
Sich für OSS registrieren
Den Onlineshop anpassen
Separate Aufzeichnungen führen
Die Quartalsmeldung abgeben
Daten aufbewahren
Die vollständige Anleitung mit allen Schritten ist für Mitglieder. Testen Sie 7 Tage für 0,99 €.
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