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Verkauf an Verbraucher in der EU und OSS-Meldung

Wenn der Verkauf an Verbraucher in anderen EU-Ländern wächst, muss die Mehrwertsteuer nach dem Steuersatz des Landes des Käufers gezahlt werden. Mit dem OSS-Sonderverfahren erledigen Sie das zentral von Finnland aus. Dieser Ratgeber erklärt, wann das Verfahren für Sie gilt und wie es funktioniert.

Sie brauchen

Schritte

  1. Die Art des Verkaufs klären

    OSS gilt für den Fernverkauf von Waren an Verbraucher in der EU sowie für Dienstleistungen, deren Leistungsort das Land des Käufers ist, etwa elektronische Dienstleistungen. Verkäufe an Geschäftskunden fallen nicht unter OSS, sondern unter die Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen oder das Reverse-Charge-Verfahren.

  2. Die Fernverkaufsschwelle im Blick behalten

  3. Sich für OSS registrieren

  4. Den Onlineshop anpassen

  5. Separate Aufzeichnungen führen

  6. Die Quartalsmeldung abgeben

  7. Daten aufbewahren

Anleitung in der App öffnen

Die vollständige Anleitung mit allen Schritten ist für Mitglieder. Testen Sie 7 Tage für 0,99 €.

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